Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Einzelunternehmens XQuisit-Events, vertreten durch:

Fabian Helmke
Hamwiede 21
29664 Walsrode

nachfolgend XQuisit-Events genannt.

Die Geltung anderer Bedingungen wird zwischen den Vertragspartnern ausgeschlossen.

Die AGBs gelten sowohl für Mietverträge, Service-Dienstleistungen, als auch für Kaufverträge.

§2 Schriftform

Vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Schriftform kann nur schriftlich aufgehoben werden.

§ 3 Haftung

XQuisit-Events haftet für Schäden, die aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstehen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von XQuisit-Events oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von XQuisit-Events beruhen. Jede Haftung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Der Auftraggeber haftet für seine Gäste als Gesamtschuldner. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, jedoch immer bei Handeln auf Weisung des Auftraggebers. Die Firma XQuisit-Events haftet nicht für Personenschäden, z.B. durch körperliche Gewalt unter den Gästen oder durch zu laute Musik. Gesetzlich geregelte dB Grenzen werden eingehalten.

§ 4 Angebote, Preise, Anzahlung

Unser Angebot ist stets freibleibend. Stellt sich heraus, dass eine Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht verfügbar ist, wird XQuisit-Events dies unverzüglich mitteilen. Vorauszahlungen werden erstattet, soweit ihnen keine Leistung gegenübersteht.

Die Grundgage bei DJ-Bookings beinhaltet: Hin- und Rückfahrt innerhalb von 50 km ab 27324 Hassel (weitere gefahrene km werden mit 0,60 € berechnet), Auf- und Abbau der Technik, Vorgespräch (im Büro der Firma XQuisit-Events oder nach Vereinbarung) sowie Ton- und Lichttechnik je nach Raumgröße, Art der Veranstaltung oder Vereinbarung.

Sofern nicht anders vereinbart, ist 25% der errechneten Grundgage 14 Tage nach Vertragsabschluss als Anzahlung per Überweisung unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer fällig.

XQuisit-Events liefert nicht oder anders unter folgenden Bedingungen:

  1. wenn die vereinbarte Anzahlung nicht bis 14 Tage nach Vertragsabschluss unserem Konto gutgeschrieben ist.
  2. wenn der Kunde nach abgelaufener Angebotsfrist bestätigt.
  3. wenn der Kunde noch Zahlungen aus vorherigen Veranstaltungen offen hat und somit im Zahlungsverzug ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht. Preise gelten netto ausschließlich Umsatzsteuer, Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab Lager Waldstraße 9A, 27324 Hassel (Weser).

§ 5 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Für den Eintritt des Verzugs gilt das Zahlungsziel von 14 Tagen. Eine gesonderte Mahnung ist entbehrlich. Im Fall des Verzugs sind Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu zahlen. XQuisit-Events ist berechtigt, Lieferung, Vermietung oder Dienstleistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.

Die Zahlung der errechneten Gesamtgage bei DJ-Bookings, inkl. darüber hinaus ggf. anfallenden Überstunden ist, soweit nicht anders vereinbart, abzüglich der Anzahlung am Abend der Veranstaltung in bar fällig.

§ 6 Aufrechnung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort

Auf sämtliche Verträge mit XQuisit-Events ist deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, anwendbar. Für Rechtsstreitigkeiten in der Zuständigkeit des Amtsgerichts ist das Amtsgericht Walsrode zuständig. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Einzelunternehmung XQuisit-Events, Hamwiede 21, 29664 Walsrode.

Miete, Dienstleistungen

§ 8 Abnahme der Mietsache, Stornierung der Mietsache

Nach Bestätigung des Auftrags ist der Kunde verpflichtet, gemietete Sachen zu der vereinbarten Zeit abzunehmen. Kündigt er den Auftrag vor Beginn der Mietpreis, so hat er zu zahlen:

  • 50% des vereinbarten Entgelts bei Kündigung bis spätestens 30 Tage vor Vertragsbeginn
  • 75% des vereinbarten Entgelts bei Kündigung bis spätestens 10 Tage vor Vertragsbeginn
  • 100% des vereinbarten Entgelts bei Kündigung bis spätestens 3 Tage vor Vertragsbeginn

Der Nachweis eines geringeren Schadens im Einzelfall bleibt dem Kunden offen. XQuisit-Events wird mitteilen, wenn die Gegenstände anderweitig vermietet wurden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

§ 8a Stornierung von Dienstleistung

Stornogebühren bei Absagen durch den Auftraggeber werden wie folgt berechnet:

  • Rücktritt bis 12 Wochen vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Grundgage
  • Rücktritt weniger als 12 Wochen vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Grundgage

Sollte die Veranstaltung vom Auftraggeber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z.B. Todesfall, Todesfall Angehöriger, höhere Gewalt, etc. nicht stattfinden, werden keine Stornogebühren erhoben. Die getätigte Anzahlung wird in voller Höhe von der Firma XQuisit-Events erstattet.

§ 9 Buchung von Dienstleistungen, insbesondere DJ Dienstleistung

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Mitarbeiter seinen Auftrag ungehindert ausführen kann. Catering (warmes Essen & alkoholfreie Getränke) im üblichen Rahmen stellt der Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung. Der Mitarbeiter und eine Begleitperson haben freien Eintritt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen, gleich ob öffentlich-rechtlich oder privat- rechtlich, zu erwerben und alle anfallenden Gebühren zu zahlen. Die GEMA-Gebühren trägt der Auftraggeber. Er sorgt, wenn erforderlich, für die rechtzeitige Anmeldung und Einhaltung aller Formalitäten. Die Firma XQuisit-Events tritt nie als Veranstalter auf.

Die Ton- und Lichttechnik ist der Veranstaltungsart angepasst. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Anlage, gegen eine Zusatzvergütung, erweitert werden. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für einen einwandfreien, sonnen- und regensicheren Aufstellplatz, hinreichend Zugang zum Aufstellplatz, einen ausreichend abgesicherten Stromanschluss (16A) und einen Parkplatz direkt am Veranstaltungsort. Bei kostenpflichtigen Parkplätzen übernimmt der Auftraggeber die Kosten. Sollten Security Personal oder Absperrungen benötigt werden, trägt die Kosten der Auftraggeber.

Sollte der gewünschte Mitarbeiter wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die er nicht zu verantworten hat, wie z.B. Unfall, Streik, Transportschaden, Transportverzögerung, etc. nicht arbeiten können, ist die Firma XQuisit-Events unverzüglich um Ersatz bemüht.

Sollte die von der Firma XQuisit-Events begleitete Veranstaltung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. höhere Gewalt, politische oder Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Stromausfall, etc. vorzeitig beendet werden, so hat der Auftraggeber die errechnete Gesamtvergütung sofort zu zahlen. Der Auftraggeber hat keine Ansprüche gegen die Firma XQuisit-Events, sollte sie an der Durchführung ihres Auftrages gehindert werden.

§ 10 Instandhaltung

Vermietete Geräte sind sorgsam und pfleglich zu behandeln. Während der Mietdauer ist der Mieter für die regelmäßige Instandhaltung der Mietsache auf eigene Kosten verantwortlich. Normaler Verschleiß führt nicht zu einer Haftung auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Der Mieter haftet für alle Schäden, welche während der Mietdauer zur Verschlechterung der Mietsache führen.

§ 11 Mängel

Mängel an der gemieteten Anlage sind unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, vermietete Gegenstände bei Empfang und unmittelbar nach Inbetriebnahme auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Derart erkennbare Schäden sind unverzüglich nach Empfang sowie nach Inbetriebnahme zu rügen, spätestens mit Ablauf des Tages nach Empfang/Inbetriebnahme. Es gilt der Zeitpunkt des Eingangs der Mängelanzeige. Der Mieter ist von der Entrichtung des Mietzinses befreit, soweit die vermietete Anlage nicht funktionsfähig ist, es sei denn, der funktionsfähige Teil allein ist für den Mieter objektiv nicht für den vorgesehenen und bei Vertragsschluss bekannten Zweck verwendbar. XQuisit-Events ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Diese kann auch durch Lieferung eines gleichwertigen Ersatzes erfolgen. Wird keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben, sind Gewährleistungsrechte verwirkt. Bei fehlerhafter Bedienung der Anlage durch den Kunden besteht kein Minderungsrecht. Im Zweifel hat der Kunde nachzuweisen, dass ein Fehler oder Mangel nicht durch falsche Bedienung entstanden ist.

§ 12 Verwendung der Geräte

Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderlichen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch XQuisit- Events erfolgt, hat der Mieter auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen vor Beginn der Arbeiten nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit übernimmt XQuisit-Events keine Gewähr.

§ 13 Untervermietung, Vertragsstrafe

Untervermietung und sonstige Überlassung an Dritte sind nicht gestattet. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Mieter, eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro zu zahlen.

§ 14 Mietdauer, Rückgabe

Zeiten der An- und Ablieferung werden in die Mietdauer einberechnet. Der Mieter hat die Mietsache bei Ablauf der vereinbarten Mietdauer unaufgefordert in einwandfreiem und sauberem Zustand am Geschäftssitz von XQuisit-Events zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe ist der vereinbarte Mietzins fortzuzahlen.

Soweit Geräte für einen Tag gemietet werden, sind sie am folgenden Tag bis 14.00 Uhr in den Geschäftsräumen des Einzelunternehmens XQuisit-Events zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Kunde das vereinbarte Entgelt bis zur Rückgabe als Nutzungsentschädigung zu zahlen. Das Mietverhältnis verlängert sich durch Fortsetzung des Gebrauchs; § 545 BGB ist damit ausgeschlossen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

§ 15 Verlust

Verlust oder Diebstahl der Mietsache oder einzelner Teile ist XQuisit-Events unverzüglich anzuzeigen und auf Verlangen nachzuweisen. Bis zehn Tage nach Eingang des Nachweises ist die Nutzungsentschädigung fortzuzahlen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Dauer der Ersatzbeschaffung durch XQuisit-Events bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens im Einzelfall offen. Der Kunde hat den Wert der Mietsache zu ersetzen. Der Ersatzbetrag ist ab dem Zeitpunkt des Verlusts mit 10% p.a., mindestens jedoch mit Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Kunde kann im Einzelfall einen geringeren, XQuisit-Events einen höheren Schaden nachweisen.

§ 16 Zufälliger Untergang, Versicherung

Der Kunde haftet während der Dauer der Überlassung der Mietsache auch für Verlust der Sache ohne eigenes Verschulden durch höhere Gewalt, Brand, Wasser oder ähnliches. Dieses Risiko ist gegebenenfalls von ihm zu versichern. Auf Verlangen hat der Kunde eine ausreichende Versicherung nachzuweisen.

§ 17 Versand

Der Versand erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Empfängers und nach unserer Wahl per Bahn, Post, oder Spedition, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich eine bestimmte Art des Versandes. Transportversicherung erfolgt durch uns nur bei schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Käufers. Soweit wir Beanstandungen In Zusammenhang mit dem Transport geltend machen, geschieht dies nur für Rechnung und auf Kosten des Käufers.

Kauf von Waren

§ 18 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von XQuisit-Events. Eine Weiterveräußerung oder sonstige Verfügung ist nur mit unserer Einwilligung zulässig. Der Kunde tritt hiermit seine Ansprüche aus einer Weiterveräußerung vor vollständiger Zahlung an XQuisit-Events ab. Er ist verpflichtet, Name, Anschrift und Konditionen der Weiterveräußerung unaufgefordert mitzuteilen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Kunde hat jede Pfändung der gelieferten Gegenstände oder sonstige Maßnahme der Zwangsvollstreckung oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unverzüglich mitzuteilen.

§ 19 Gewährleistung

Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss des Rechts auf Wandlung und Minderung verkauft. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung verjähren in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährung. Sie sind beschränkt auf Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Ausgenommen davon sind Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Neuware beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Zeigt der Kunde einen Mangel rechtzeitig an, ist XQuisit-Events nach ihrer Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Lieferung von Ersatz berechtigt. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde den Kaufpreis angemessen mindern. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen; einschränkend gilt §3 dieser AGB. Gegenüber Verbrauchern gilt abweichend von §19:

§ 19a

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, § 13 BGB.

§ 19b

Beim Verkauf beweglicher Gebrauchtwaren sind Nachbesserung, Wandlung und Minderung nicht ausgeschlossen. Es gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährung. Für Neuware gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren.

§ 20 Garantie

XQuisit-Events gibt keine selbständige Garantie auf verkaufte Ware. Sie wird dem Kunden jedoch ermöglichen, eine vom Hersteller oder Dritten gewährte Garantie wahrzunehmen. Soweit hierzu die Rücksendung der Ware erforderlich ist, trägt der Kunde Kosten und Gefahr der Versendung. Die Kosten, nicht die Gefahr, der Rücksendung an den Kunden trägt XQuisit-Events, jedoch ohne die Kosten einer Transportversicherung. Der Kunde hat in Garantiefällen die angemessenen Aufwendungen XQuisit-Events, insbesondere für Arbeitszeit zu ersetzen. XQuisit-Events wird die voraussichtlichen Kosten auf Anfrage mitteilen und eine Erhöhung der Kosten um mehr als 15% unaufgefordert vor Anfall der Kosten mitteilen.

§ 21. Versendung

Der Kunde trägt Kosten und Gefahr des Versands. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl per Bahn, Post, Spedition oder durch ein sonstiges Beförderungsunternehmen, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich eine bestimmte Art des Versandes. Eine Transportversicherung erfolgt nur bei schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Kunden. Soweit wir Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport geltend machen, geschieht dies nur im Auftrag des Kunden. Angemessene Aufwendungen hat der Kunde zu erstatten.

22. Prüfungspflicht

Soweit nicht Verbraucher betroffen sind, gelten die handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügepflichten.

§ 22a.

Gegenüber Verbrauchern gilt: Die gelieferte Ware ist bei Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich zu rügen. Bei offensichtlichen Mängeln muss die Rüge innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach dem Empfang der Ware bei uns eingehen.

§ 23. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGBs im Übrigen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Vereinbarung / Bestätigung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Walsrode. Es gilt deutsches Recht. Inhaber der Firma XQuisit-Events ist der Einzelunternehmer Fabian Helmke.

Stand Januar 2019